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KKV Corona Kompass Update, 07.04.2020

By 7. April 2020 No Comments

Bund: weitergehender KfW-Schnellkredit beschlossen

Die Bundesregierung hat einen weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen. Der Schutzschirm basiert auf dem erweiterten Beihilferahmen, den die EU-Kommission am Freitag verabschiedet hat. Der KfW-Schnellkredit steht Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern zur Verfügung. Das jeweilige Kreditvolumen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen aus 2019, aber maximal 500.000 Euro bei höchstens 50 Mitarbeitern und 800.000 Euro bei mindestens 50 Mitarbeitern. Der Zinssatz beträgt 3 Prozent bei zehnjähriger Laufzeit. Nähere Informationen unter: www.kfw.de; www.bmwi.de

 

Bremen: Kammern und Wirtschaftssenatorin starten mit Hotline

Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige, die in Bremen und Bremerhaven Soforthilfe beantragen wollen, können sich jetzt telefonisch beraten lassen. Handelskammer und Handwerkskammer haben sich mit der Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) auf eine Hotline geeinigt, die Interessierten bei den Anträgen berät. Die Hotline ist eine Unterstützung der Kammern für die Task Force der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS). Ziel ist es, die Antragsberatung zu beschleunigen. Die kostenfreie Hotline lautet 0800 0800 106 (Handelskammer), bzw. 0421/30500-110 (Handwerkskammer). Weitere Infos unter: www.handelskammer-bremen.de; www.hwk-bremen.de; www.bab-bremen.de; www.bis-bremerhaven.de

 

NDS: Höhere Wertgrenzenverordnung beschlossen

Ab morgen gilt in Niedersachsen eine höhere Wertgrenzenverordnung. Dadurch will man Unternehmen fördern, die sich an der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber bewerben. Die Erleichterung des Vergabeverfahrens soll die Liquidität der Unternehmen und damit die Beschäftigung der Angestellten sichern, so der Landeswirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU). Weitere Informationen unter: www.mw.niedersachsen.de

 

RLP: Unterstützung von Rheinfähren

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt die Fährbetreiber auf dem Rhein. Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sieht in der Aufrechterhaltung des Fährbetriebs als elementar wichtig an, da durch sie Bürger und Güter von A nach B gelangen. Die Unterstützung richtet sich an Fährbetreiber mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz. Betroffenen Fährunternehmen erhalten zunächst eine Unterstützung für den April 2020. Das Antragsformular kann beim Ministerium telefonisch unter 06131/16-2289 oder per E-Mail über georg.munch@mwvlw.rlp.de angefordert werden.

 

SL: 10.000 Anträge für Soforthilfe am Wochenende

10.000 Anträge sind allein am ersten Wochenende der Soforthilfe im saarländischen Wirtschaftsministerium eingegangen. Etwa 3.500 wurden bis zum Montagmorgen bewilligt. Das entspricht einer Gesamtfördersumme von 15 Millionen Euro. Die Soforthilfe könne keine Umsatzeinbußen ausgleichen, aber sie sind eine kleine Brücke für diejenigen, die in existentielle Not geraten sind, sagt Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD). Weitere Infos unter: https://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm

 

Sachsen: Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler

Sachsen hat die Unterbringungspauschale für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert. Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht hat bislang nur für Pendler in den Bereichen Medizin und Pflege gegolten. Jetzt gilt sie auch für die Bereiche, die zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, der Infrastruktur oder der Versorgung dienen. Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig (SPD) spricht dieser Entscheidung eine elementare Bedeutung zu. Man reagiere damit auf die starke Nachfrage aus Bereichen, die in der momentanen Situation für das Land besonders wichtig seien. Weitere Infos unter: www.smwa.sachsen.de

 

Thüringen: „Ausbildungszuschuss“ auferlegt

Das Wirtschaftsministerium Thüringen hat für Unternehmen mit Auszubildenden einen „Ausbildungszuschuss“ auferlegt. Die Regelung für Kurzarbeit greift bei Auszubildenden erst nach sechs Wochen. Betriebe, die während der Corona-Krise auf Kurzarbeit umgestellt haben, um Umsatzrückgängen entgegenzusteuern, müssen dadurch ihre Auszubildenden über sechs Wochen komplett weiterbezahlen. Damit das aber in Thüringen nicht zu einer existentiellen Bedrohung für die Betriebe wird, hat das Landeswirtschaftsministerium den „Ausbildungszuschuss“ in die Wege geleitet. Dadurch sollen die Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung während dieser sechs Wochen, zurückbekommen. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat dabei aber nicht nur die Unternehmen im Sinn: Er appelliert, dass Unternehmen ihren Auszubildenden in der Corona-Krise nicht kündigen sollen. Außerdem sei es wichtig den Fachkräftenachwuchs zu halten, so der Minister weiter. Der Zuschuss wird durch die Industrie- und Handelskammern, sowie von den Handwerkskammern ausgereicht. Die Auszahlung erfolgt nachfolgend ab Mai. Für die Umsetzung des Programms hat das Wirtschaftsministerium insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. www.wirtschaft.thueringen.de

KKV Corona Kompass Update, 07.04.2020