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KKV Corona Kompass Update, 15.04.2020

By 16. April 2020 No Comments

Bund: KfW-Schnellkredit heute gestartet

Seit heute können mittelständische Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission, wurde in kürzester Zeit das Programm des Schnellkredits umgesetzt. Der Kredit bietet für Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern eine weitere Möglichkeit, in der Corona-Krise liquide zu sein. Das Kreditvolumen beläuft sich auf bis zu 25% des Gesamtumsatzes 2019. Dabei werden maximal 500.000 Euro, bei bis zu 50 Mitarbeitern, bzw. 800.000 Euro, bei über 50 Mitarbeitern ausgezahlt. Weitere Informationen unter: www.kfw.de

 

Bremen: Schneider ist Sonderbeauftragter für Corona-Soforthilfe

Hans Peter Schneider ist Sonderbeauftragter für die Corona-Soforthilfe der Freien Hansestadt Bremen. Dazu hat ihn gestern Wirtschaftssenatorin Kristin Vogt (Die Linke) ernannt. Der Geschäftsführer von M3B hat sich bereiterklärt, die vorliegenden Anträge im Programm „Land I“ zu organisieren. Der Sonderbeauftragte wird eng mit der BAB und dem Wirtschaftsressort zusammenarbeiten, um das Soforthilfe-Programm „Land I“ zu betreuen. Weitere Informationen unter: www.wirtschaft.bremen.de

 

Hessen: Rückzahlung nur bei Überkompensation

Hessische Betriebe müssen die ausgezahlte Soforthilfe nicht zwangsweise zurückerstatten, wenn sie zusätzliche Mittel erhalten. Das haben jetzt der Landesfinanzminister Michael Boddenberg (CDU) und der Landeswirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt. Wenn die Soforthilfe nicht ausreiche, um den Liquiditätsengpass auszufüllen und deswegen zusätzliche Leistungen, wie eine Betriebsschließungsversicherung in Anspruch genommen werden muss, muss das Unternhemen keinen Rückzahlungen befürchten. Nur, was über den Engpass hinausgeht, ist zurückzuzahlen. Weitere Infos unter: www.writschaft.heesen.de

 

NDS: Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik werden gefördert

Das Landeswirtschaftsministerium Niedersachsen fördert Unternehmen, die jetzt auf Homeoffice, Videokonferenz und Telemedizin setzen. Dafür wird das Förderprogramm „Digitalbonus Niedersachsen“ angepasst. Unternehmen können jetzt auch explizit für Homeoffice, Videokonferenzen und Telemedizin einen Zuschuss von 10.000 Euro beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Investition mindestens 5.000 Euro betragen hat. Der Zuschuss kann über die NBank beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen. Weitere Informationen unter: www.mw.niedersachsen.de; www.nbank.de

 

NRW: Anträge können ab Freitag wieder gestellt werden

Ab Freitag können in Nordrhein-Westfalen wieder Anträge auf Soforthilfe gestellt werden. Auch die Bearbeitung bereits gestellter Anträge, sowie die Auszahlung von Fördergeldern wird dann wieder aufgenommen. Obwohl es wichtig sei, die Auszahlungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen, sollen Antragssteller im Netz auch weiterhin wachsam sein, sagte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU). Nur über www.soforthilfe-corona.nrw.de kann man einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen. Weitere Informationen unter: www.wirtschaft.nrw.de

 

SN: Unterstützung für kommunalen Straßenbau bewilligt

Der Freistaat Sachsen unterstützt den kommunalen Straßenbau in der Corona-Krise mit 24,4 Millionen Euro. Damit verfolge man, neben der Instandhaltung von Verkehrswegen, auch die Entschärfung der Krise für die Baubranche, gab Staatsminister Martin Dulig (SPD) bekannt. Die Baubranche soll sich auf öffentliche Aufträge verlassen können. Der Gesamtbetrag soll vier Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, 42 Projekte des Landes mit Kommunen und Landkreisen, sowie 26 Radverkehrswegeprojekten zu Gute kommen. Weitere Mittel sollen für andere Maßnahmen eingesetzt werden. So wird derzeit etwa die Neubewilligung von Ingenieurbauwerken oder Kostenerhöhungsanträgen geprüft. Weitere Informationen unter: www.smwa.sachsen.de

 

SH: Land erweitert Zuschuss-Programm

Schleswig-Holstein hat seine Corona-Soforthilfe um ein Zuschuss-Programm erweitert. Auch Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können jetzt Landes-Zuschüsse zur Verhinderung von Liquiditätsengpässen, die durch die Pandemie entstanden sind, beantragen. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) heruntergeladen werden. IBIB.SH-Chef Erk Westermann-Lammers begründet das zusätzliche Programm damit, dass auch größere Unternehmen, aufgrund der Krise, mit gravierenden Liquiditätsmängeln konfrontiert sein. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (FDP) wies indes auf die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Bundes-Soforthilfe hin. Aus unterschiedlichen Gründen, etwa weil Anlagen fehlen, dauere die Bearbeitungszeit bei der IB.SH an. Man arbeite aber daran, die Bearbeitungszeit wieder zu verkürzen. Hier geht es zu Informationen und Anträgen: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/. Liste zur Soforthilfe-Beratung: https://www.ib-sh.de/die-ibsh/netzwerk-und-partner/partner-fuer-corona-soforthilfe/

 

KKV Corona Kompass Update, 15.04.2020