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KKV Corona Kompass Update, 16.04.2020

By 16. April 2020 No Comments

Bund: Förderprogramm “go digital” unterstützt beim Homeoffice

Das Bundesförderprogramm „go digital“ unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung ihres Geschäftsalltags. Dazu zählt auch der Bereich Homeoffice. So fördert das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Beratung durch autorisierte Unternehmen mit 50 %. Das Angebot von „go digital“ richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, sowie an Handwerksbetriebe. Weitere Informationen zur Förderung durch „go digital“, speziell im Bereich Homeoffice, unter: https://www.gfw-greven.de/corona-aktuell/corona-news/news/gfw-weist-auf-foerderung-zur-einrichtung-von-homeoffice-arbeitsplaetzen-hin/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=7a378f926eb6d73db2af1c36971dfe28.

Die Seite des Förderprogramms „go digital“ mit einer Karte von autorisierten Unternehmen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html

 

BaWü: Weiterbildungsportal bietet Online-Kurse an

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf beruflichen Weiterbildungen aus. Viele Kurse mussten abgesagt oder verschoben werden. Um die Suche nach entsprechendem Ersatz durch Online-Kurse und Webinare ersetzen zu können, hat das Wirtschaftsministerium im Web-Portal http://www.fortbildung-bw.de/ einen zusätzlichen Filter eingefügt. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nannte das erweiterte Angebot eine Ermutigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch in dieser Zeit berufliche Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen.

 

SL Mittelstandshilfe kann beantragt werden

Mittelständische Unternehmen im Saarland können jetzt auch Corona-Hilfe beantragen. Das Land stellt erweitert Zuschussprogramm noch einmal um 82 Millionen Euro. Es richtet sich an Unternehmen mit zehn bis 100 Mitarbeitern. Je nach Größe des Betriebs sind Zuschüsse von 15.000 bis 25.000 Euro möglich. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Anträge können über http://www.corona.wirtschaft.saarland.de/ gestellt werden. Das Landeswirtschaftsministerium weist aufgrund der Fake-Seiten, die etwa in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sind, darauf hin, den Antrag ausschließlich über diese Seite zu stellen. Weitere Informationen unter: https://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm

 

SN: Soforthilfe-Programm wird ausgeweitet

Das Soforthilfe-Programm „Sachsen hilft sofort“ wird ausgeweitet. Bereits heute können auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro die Soforthilfe des Landes bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) beantragen. Neben dem Formular, das auf der Seite der SAB zu erhalten ist, wird auch eine Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen Dritten, etwa einen Steuerberater, gefordert. Das Soforthilfe-Darlehen beträgt maximal 100.000 Euro. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind. Es ist außerdem zinsfrei und nachrangig. Weitere Informationen unter: www.smwa.sachsen.de; https://www.sab.sachsen.de/

 

Thüringen: Minister begrüßt Entscheidung der Sparkassenversicherung

Der Thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat die Entscheidung der Sparkassenversicherung, Einbußen von Unternehmen zu übernehmen, begrüßt. Das gilt für Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen mussten. Der Minister lobte die Sparkassenversicherung dafür, dass sie ihren Kunden Lösungen zur Teilkompensation von Ausfällen anbiete. Das helfe besonders dem Hotel- und Gastronomiegewerbe. Weitere Informationen unter: www.wirtschaft.thueringen.de; www.sparkassenversicherung.de

IHK: „Azubi Sharing“ ist jetzt möglich

Die vorübergehende Zwangsschließung von Betrieben, trifft auch die zahlreiche Auszubildende. Deswegen hat die IHK Nordwestfalen das Projekt „Azubi Sharing“ in die Wege geleitet. Die Idee dahinter ist, dass Auszubildende an Unternehmen ausgeliehen werden, deren Betrieb auch jetzt noch läuft. Welche Beschäftigungsmöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen die Auszubildenden mitbringen müssen, können Interessierte unter https://www.ihk-nordwestfalen.de/coronavirus/azubisharing-4759586 nachschauen. Unternehmen, die am „Azubi Sharing“ teilnehmen möchten, können sich bei Andrea van der Schüür melden (0251/707263).

KKV Corona Kompass Update, 16.04.2020