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KKV fordert einheitliche Regelungen für Weihnachtsgottesdienste

By 15. Dezember 2021 No Comments

MEDIENINFORMATION vom 15. Dezember 2021

KKV fordert einheitliche Regelungen für Weihnachtsgottesdienste:

„Die Gläubigen müssen klar wissen, wann sie zum Beten kommen dürfen.“

E S S E N .  Weihnachten ist eines der hohen Feste im Christentum. Für viele Gläubige und ihre Familien gehört der Besuch eines Weihnachtsgottesdienstes ebenso dazu, wie das Singen von Weihnachtsliedern oder der Festschmaus mit Familienmitgliedern. Nachdem im letzten Jahr fast komplett auf Gottesdienste zu Weihnachten verzichtet werden musste, ist es jetzt dank Impfungen und Testmöglichkeiten wieder möglich, gemeinsam die Geburt Jesu auch in der Kirche zu feiern. Welche Regeln beim Besuch der Kirche aber greifen, ist von Bistum zu Bistum, teilweise von Pfarrgemeinde zu Pfarrgemeinde unterschiedlich. „Das ist das falsche Signal“, ist sich Josef Ridders, Vorsitzender des Bundesverbandes der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. (KKV) in einer jetzt in Essen veröffentlichen Pressemitteilung sicher und fordert: „Die Gläubigen müssen klar wissen, wann und unter welchen Bedingungen sie zum Beten kommen dürfen. Vor dieser Entscheidung und Abwägung dürfen sich die Verantwortlichen in den Bistümern nicht weiter drücken.“

Geht es in den Familiengottesdiensten mit Krippenspiel oder in die Christmette? Vielleicht auch in die Morgenmesse am 1. Weihnachtstag oder doch eher abends am 2. Weihnachtsfeiertag zum Abschluss des Weihnachtsfests? Der Kirchenbesuch zu Weihnachten ist für viele Christen eine liebgewonnene Tradition – gerade nachdem viele Christen 2020 darauf verzichten mussten. Die Möglichkeiten zum Testen und die Impfungen gegen das Virus sorgen dafür, dass jetzt wieder Weihnachtsgottesdienste grundsätzlich erlaubt sind. Eine Nachricht, die den KKV-Bundesvorsitzenden Josef Ridders freut: „Die Geburt von Jesus Christus ist für Christen eines der wichtigsten Feste, weswegen es nur allzu verständlich ist, dass gerade dann die Kirchenbänke voll sind.“

Weniger Verständnis hat er für die unterschiedlichen Regelungen zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen für die Gottesdienste „Es ist richtig und wichtig, dass wir weiterhin vorsichtig bleiben“, betont der KKV-Bundesvorsitzende. „Allerdings vermisse ich die Einheitlichkeit der Regelungen.“ In jedem (Erz-)Bistum herrschen nach stichprobenartigen Recherchen des Verbandes eigene, unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Viele Punkte seien zwar ähnlich, aber dennoch gibt es erhebliche Unterschiede im Detail. „Trage ich eine Maske, oder nicht? Findet der Gottesdienstbesuch unter 3G- oder 2G-Regeln oder gar ohne Einschränkungen statt? Darf die Gemeinde singen? Muss ich mich zum Gottesdienst anmelden? „Das sind Fragen, die einheitlich und leicht verständlich beantwortet werden müssen, bevor ich Weihnachten die Kirche besuche. Eine klare Antwort darauf lässt sich aber nicht finden und das überfordert viele Menschen“, stellt Ridders fest und befürchtet, dass viele Gläubige deshalb auf den Besuch der Messe verzichten könnten.

„Verantwortungen wird nach unten delegiert“

Um ein wenig Einheitlichkeit hätten sich beispielsweise die Bistümer in Nordrhein-Westfalen bemüht. Die fünf Bistümer zwischen Rhein und Ruhr haben sich auf einheitliche Schutzmaßnahmen für ihre Gottesdienste ausgesprochen. Damit ende aber auch bereits die Entschlossenheit, sagt Ridders. „Die Bistümer belassen es bei Empfehlungen für die Pastoralen Räume und Pfarrgemeinden.“

Auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen wird dieses Vorgehen von den (Erz-) Bistümern vielfach praktiziert. Häufig wird dieses mit der besseren Kenntnis der Gemeindeverantwortlichen mit den Umständen vor Ort argumentiert. „Es ist gut, dass die Pfarrgemeinden einbezogen werden“, meint der KKV-Bundesvorsitzende. „Die unverbindlichen Empfehlungen sind ein Delegieren der Verantwortung nach unten. Ehrenamtliche Helfer und Seelsorgeteams vor Ort brauchen Unterstützung und Rückendeckung von ihren Bistümern. Ein gemeinsam erstelltes Konzept, das klar kommuniziert wird, ist da der bessere Weg.“

Die (Erz-)Bischöfe müssen deutlicher werden!

Es liege an den (Erz-)Bischöfen als oberste Geistliche der (Erz-)Diözesen, hier ein klares Wort zu sprechen. „Wenn ich sehe, dass viele Diözesen in ihren Empfehlungen auch sagen, dass die Ungeimpften nicht ausgeschlossen werden dürfen, kann das falsch verstanden werden“, macht Ridders deutlich. Dabei ginge es nicht um diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sondern um diejenigen, die sich aus „fadenscheinigen Gründen dem solidarischen Akt der Impfung verweigerten“.

„Die meisten Diözesen in Deutschland engagieren sich aktiv in der Impfkampagne und auch viele Bischöfe in Deutschland haben sich positiv zur Schutzimpfung gegen das Covid19-Virus geäußert und diese als christliche Nächstenliebe definiert.“ Sehe man diese Aussagen nun im Zusammenhang mit den Empfehlungen zu Weihnachten, führe die Unklarheit bei den Schutzmaßnahmen die Impfempfehlungen der Kirche ad absurdum.

„Die Schutzimpfung sollte gerade zu Weihnachten eine christliche Selbstverständlichkeit der Nächstenliebe sein, die nicht in Frage gestellt werden darf“.

„Ich verstehe die Bischöfe, wenn sie zum Weihnachtsfest jeden Gläubigen zur gemeinsamen Messe einladen wollen. Trotzdem dürfen sich die Kirchen nicht zu sehr von den allgemeinen Bestimmungen entfernen und auf eine Sonderrolle pochen. 3G sollte das Minimum sein.“ Der verständliche Wille, möglichst alle im Gottesdienst zu erreichen, berge daher auch große Gefahren, missverstanden zu werden. „Die Schutzimpfung sollte gerade zu Weihnachten eine christliche Selbstverständlichkeit der Nächstenliebe sein, die nicht in Frage gestellt werden darf“.

Unterm Strich zieht Josef Ridders eine Parallele zu den allgemeinen Bestimmungen in den Lockdown-Phasen. „Im Lockdown waren häufig Beschwerden über die Uneinheitlichkeit der Bestimmungen zu hören. Das kann heute auch bei einem Flickenteppich unterschiedlicher Verordnungen für die Weihnachtsgottesdienste wieder passieren.“ Das führe unter Umständen mit dazu, dass die Kirchen Weihnachten leer bleiben. „Wenn jede Pfarrgemeinde eigene Regelungen hat, kann das Gläubige verwirren, verunsichern und vom Besuch abschrecken“, sagt Ridders und mahnt abschließend: „Es muss eindeutig sein, welche Regelungen gelten und welche nicht. Am besten bundesweit einheitlich! Aus dieser Verantwortung darf man die Bistumsleitungen nicht entlassen und jede Entscheidung verwässert die Position der katholischen Kirche zu den weiteren Corona-Schutzmaßnahmen.“

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