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Streichung des § 219a ist Misstrauens-erklärung an die Schwanger-schaftsberatung

By 15. März 2022 No Comments

KKV Bayern kritisiert Gesetzesinitiative der Bundesregierung

„Die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesinitiative zur Streichung des § 219a im Strafgesetzbuch ist eine Misstrauenserklärung für die Arbeit der Schwangerschafts­beratungsstellen“, kritisiert der KKV Bayern Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. Zur Begründung werde der Eindruck erweckt, als könnten sich Frauen nicht neutral und sachlich über Möglichkeiten der Abtreibung informieren, wenn Ärzte ihnen die Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen. „Dass die Schwangerschaftsberatungsstellen den gesetzlichen Auftrag zur umfassenden Beratung haben, wird dabei unerwähnt gelassen“, sagt der Landesvorsitzende Dr. Klaus-Stefan Krieger. „Ebenso wie die Tatsache, dass die Beraterinnen Klientinnen nicht erst dann beraten, wenn diese zur Beendigung ihrer Schwangerschaft entschlossen sind.“

Krieger weist außerdem darauf hin, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen ihre Beratung kostenfrei anbieten: „Ärzte haben – notwendiger Weise – eine Gewinnerzielungsabsicht. Das haben die Beratungsstellen nicht.“ Zudem gebe es durch die unterschiedlichen Träger bei den Beratungsstellen eine weltanschauliche Vielfalt.

Darüber hinaus befürchtet der KKV Bayern, dass die Streichung des § 219a nur den Auftakt zu einer völligen Freigabe der Abtreibung darstellt. „Auch wenn der Bundesjustizminister sagt, am Schutzkonzept für das ungeborene Leben werde nichts geändert, gibt es in der öffentlichen Diskussion und auch aus den Reihen der Regierungskoalitionäre Stimmen, die die Abschaffung des § 218 fordern“, moniert Krieger.

Für in sich unlogisch hält Krieger auch das Vorgehen der Bundesregierung in medizinethischen Fragen: „Bei der Impfpflicht, die einen weit geringeren Eingriff in die Grundrechte darstellt, wagt die Regierung es nicht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und erwartet von den Parlamentariern fraktionsübergreifende Initiativen. In einer Frage, bei der es um das Recht auf Leben geht, hat die gleiche Regierung nichts Eiligeres zu tun, als mit einem Gesetz vorzupreschen.“

Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern

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