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KKV Corona Kompass Update, 11.05.2020

By 11. Mai 2020 No Comments

Stand: 11.05.2020

Lockerungen: Was man darf und was nicht?

In der Bundesrepublik Deutschland will man langsam wieder zurück zur Normalität. Aber was heißt langsam? Was ist jetzt wieder erlaubt und auf was muss man noch verzichten? Damit Sie einen Überblick über alle Lockerungen bekommen, empfehlen wir Ihnen den folgenden Link der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724. Dort sind die Lockerungen für alle Lebensbereiche schnell zu erkennen. Zudem gibt es auch Links zu den einzelnen Bundesländern und deren genaueren Bestimmungen.

 

Bund: Staatliche Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen kommen an

In einer Umfrage unter deutschen Unternehmen, haben drei von vier Betriebe angegeben, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen auf ihre Geschäfte habe. Gerade in den Bereichen der personennahen Dienstleistungen, im Fahrzeug- und Maschinenbau, im Gesundheits- und Sozialwesen und der Nahrungsmittelproduktion merke man die Auswirkungen sehr. Ein Rückgang in der Nachfrage habe zu Liquiditätsengpässen geführt. Aus der Umfrage ging heraus, dass rund 60 Prozent der Kleinunternehmen Unterstützung oder Soforthilfe von Bund oder Ländern in Anspruch nehmen oder vorhaben zu beantragen. Jedes dritte Unternehmen nutzt die Kurzarbeit oder die Möglichkeit der Steuerstundung. Die Umfrage führte das Marktforschungsunternehmen KANTAR im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durch. Weitere Informationen unter: www.bmwi.de

 

BaWü: Landeswirtschaftsministerin begrüßt Lockerungen

Landeswirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), hat die Lockerungen in Baden-Württemberg begrüßt, die seit heute gelten. Die Maßnahmen seien eine große Erleichterung für unzählige Betriebe und nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger, so die Ministerin. Seit heute können im Südwesten personennahe Dienstleister, wie etwa Kosmetik-Studios, wieder arbeiten. Das Gastgewerbe öffnet ab dem 18. Mai schrittweise. Alle Betriebe und Geschäfte, die jetzt wieder öffnen, müssen strenge Hygienevorgaben erfüllen. Weitere Informationen unter: www.wm.baden-wuerttemberg.de

 

Bayern: Schnellkredite kommen gut an

Der Schnellkredit der LfA-Förderbank für Kleinunternehmen ist sehr gut angenommen worden. Nach einer Woche wurden bereits 57 Schnellkredite genehmigt. Das Kreditvolumen beläuft sich bislang auf insgesamt 2,6 Millionen Euro. Der Schnellkredit ist ein weiteres Angebot für kleine Unternehmen in Baxern, um Liquiditätsengpässe in der Corona-Krise zu vermeiden. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern können Kredite von bis zu 5.000 Euro beantragen. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern, können bis zu 10.000 Euro bekommen. Weitere Informationen unter: www.stmwi.bayern.de; www.lfa.de

 

Hessen: „Bündnis Ausbildung Hessen“ appelliert und bietet

Unterstützung an

Das „Bündnis Ausbildung Hessen“ hat an die Unternehmen und Betriebe appelliert, auch in der Corona-Krise weiterhin Ausbildungen durchzuführen. In einem Grundsatzpapier haben die Bündnispartner die Bedeutung der dualen Ausbildung für die hessische Wirtschaft betont und Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben gegeben. Das „Bündnis Ausbildung Hessen“ besteht aus dem Land Hessen, den heimischen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V., der Verband freier Berufe in Hessen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB-Bezirk Hessen-Thüringen). Weitere Informationen unter: www.wirtschaft.hessen.de

 

NDS: Gründungsstipendium um drei Monate verlängert

Das Landeswirtschaftsministerium hat das Gründungsstipendium um drei Monate verlängert. Das gilt für neu eingereichte, als auch für bereits bewilligte Anträge, deren Zeitraum dieses Jahr begonnen hat. Durch die Verlängerung will man Gründer auch in der Corona-Krise unterstützen. Das Stipendium hat jetzt eine Laufzeit von maximal elf statt acht Monaten. Einzelne Gründer oder Gründerteams aus bis zu drei Gründern, erhalten einen finanziellen Freiraum, um ihre Ideen zu verwirklichen. Das Gründungsstipendium kann bei der NBank beantragt werden. Weitere Informationen unter: www.mw.niedersachsen.de; www.nbank.de

KKV Corona Kompass Update, 11.05.2020